Du kannst uns vertrauen. Was du uns erzählst, behalten wir für uns.

  • Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben Schweigepflicht. Sie dürfen also niemandem etwas weitererzählen. Ausser du bist damit einverstanden.
  • Was aber klar ist: Kommst du während dem Unterricht zur Schulsozialarbeit, muss deine Lehrerin oder dein Lehrer wissen, dass du bei uns bist.

Wenn wir uns jedoch Sorgen um dich machen und dir nicht selber helfen können, müssen wir Hilfe von aussen holen.

  • Wir holen zusätzliche Hilfe von aussen, wenn du das möchtest
  • oder wenn wir glauben, dass dein Leben oder das Leben einer anderen Person in Gefahr ist
  • oder wenn du uns erzählst, dass du einer anderen Person ernsthaft schaden möchtest.

Wenn immer möglich werden wir diesen Schritt mit deiner Einwilligung machen.